Archiv für Oktober, 2009

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Als Versicherungszweig der Sozialversicherung erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Präventionsleistungen, Rehabilitationsleistungen (medizinische, berufliche und soziale), Pflegeleistungen und Entschädigungsleistungen. Neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist auch die Unfallversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt für folgende Personengruppen:

  • alle abhängig Beschäftigten, in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
  • geringfügig oder kurzzeitig Beschäftigte
  • angestellte Behinderte, in Behinderten- oder Blindenwerkstatt bzw. Behinderte, die von zuhause aus arbeiten
  • Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
  • meldepflichtige Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
  • pflichtversicherte Unternehmer wie landwirtschaftliche Unternehmer (auch ehrenamtlich Tätige)
  • Pflegepersonen
  • Beschäftigte des Gesundheits- und Veterinärwesens, Lebensretter, Blut- und Organspender
  • Kindergartenkinder bzw. allgemein Kinder, die in Tageseinrichtungen untergebracht sind
  • Schüler, Studierende, Entwicklungshelfer
  • Gefangene
  • Im Ausland beschäftigte Deutschen (über den Bund) …weiterlesen
Montag, 12. Oktober 2009, 14:38 Uhr
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