Als Versicherungszweig der Sozialversicherung erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Präventionsleistungen, Rehabilitationsleistungen (medizinische, berufliche und soziale), Pflegeleistungen und Entschädigungsleistungen. Neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist auch die Unfallversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz gilt für folgende Personengruppen:
- alle abhängig Beschäftigten, in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- geringfügig oder kurzzeitig Beschäftigte
- angestellte Behinderte, in Behinderten- oder Blindenwerkstatt bzw. Behinderte, die von zuhause aus arbeiten
- Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
- meldepflichtige Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
- pflichtversicherte Unternehmer wie landwirtschaftliche Unternehmer (auch ehrenamtlich Tätige)
- Pflegepersonen
- Beschäftigte des Gesundheits- und Veterinärwesens, Lebensretter, Blut- und Organspender
- Kindergartenkinder bzw. allgemein Kinder, die in Tageseinrichtungen untergebracht sind
- Schüler, Studierende, Entwicklungshelfer
- Gefangene
- Im Ausland beschäftigte Deutschen (über den Bund) …weiterlesen
Montag, 12. Oktober 2009, 14:38 Uhr
Abgelegt unter: Allgemein | Kommentare: 0
Als Versicherungszweig der Sozialversicherung erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Präventionsleistungen, Rehabilitationsleistungen (medizinische, berufliche und soziale), Pflegeleistungen und Entschädigungsleistungen. Neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist auch die Unfallversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz gilt für folgende Personengruppen:
- alle abhängig Beschäftigten, in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- geringfügig oder kurzzeitig Beschäftigte
- angestellte Behinderte, in Behinderten- oder Blindenwerkstatt bzw. Behinderte, die von zuhause aus arbeiten
- Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
- meldepflichtige Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
- pflichtversicherte Unternehmer wie landwirtschaftliche Unternehmer (auch ehrenamtlich Tätige)
- Pflegepersonen
- Beschäftigte des Gesundheits- und Veterinärwesens, Lebensretter, Blut- und Organspender
- Kindergartenkinder bzw. allgemein Kinder, die in Tageseinrichtungen untergebracht sind
- Schüler, Studierende, Entwicklungshelfer
- Gefangene
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Montag, 12. Oktober 2009, 14:38 Uhr
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