Firmenunfallversicherung

Eine Firmenunfallversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft. Sie kann bei schwerwiegenden Unfällen nur begrenzt helfen. Die Firmenunfallversicherung kann mit verschiedenen Leistungen abgeschlossen werden. Für welche Leistungen sich der Arbeitgeber entscheidet, ist meist Branchen-abhängig. Bei besonders gefährdeten Berufsgruppen ist so eine Versicherung unverzichtbar. In dieser Versicherung sind alle Arbeitnehmer, Angestellte und auch geringfügig Beschäftigte versichert. Die Versicherungen sind auch für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Gefängnisse Pflicht. Die Firmenunfallversicherung tritt bei allen Arten von Arbeitsunfällen ein. Da die Beiträge zur Unfallversicherung für die Firmen steuerlich absetzbar sind, entstehen ihnen keine finanziellen Nachteile. Bei schwerwiegenden Arbeitsunfällen können bei Verlust der Arbeitskraft hohe finanzielle Aufwendungen nötig werden. Hier tritt die Firmenunfallversicherung für Heil- und Genesungskosten ein. Wenn der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall so schwerwiegend verletzt wird, dass er erwerbsunfähig wird, kommt auch eine Rentenzahlung zum Zuge. Falls ein Arbeitnehmer so schwer verletzt wird, dass er innerhalb eines Jahres verstirbt, wird eine Summe für die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine Firmenunfallversicherung zahlt Genesungsgeld, Pflegegeld, Übergangsgeld, Abfindungen und Sterbegeld. Auch Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe kann bei Bedarf bezahlt werden. Sie ist eine sehr wichtige Versicherung, die bei einem Unfall etwas finanzielle Sicherheit geben kann. Auch bei einer Firmenunfallversicherung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Beitragsvergleich zu machen. Dies geht online am schnellsten, da man nur die Eckdaten eingeben muss und nach kurzer Zeit ein Ergebnis sichtbar ist.

Der Beitrag wurde am Dienstag, den 03. November 2009 um 18:17 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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